"ZF hilft." ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein zur Hilfe in humanitären Angelegenheiten.
Der Verein wurde im April 2005 gegründet. Hintergrund war die große Spendenbereitschaft der Mitarbeiter der ZF Friedrichshafen AG für die Opfer der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean.
Seither unterstützt "ZF hilft." weltweit Spendenprojekte für Opfer von Naturkatastrophen, Epidemien, Unglücksfällen, Hungersnöten und kriegerischen Auseinandersetzungen. Gefördert werden auch Schul- und Ausbildungsprojekte. Die Spenden kommen vom ZF-Konzern, seinen Mitarbeitern oder Kunden.
Seit seiner Gründung erhielt der Verein mehr als 15 Millionen Euro an Spenden.
Da der ZF-Konzern deren Verwaltungskosten komplett trägt, fließen die Spendeneinnahmen zu hundert Prozent in die Hilfsprojekte.
Über die Verwendung der Spendengelder berichtet "ZF hilft." regelmäßig, um die Mitarbeiter zu informieren, in welchen Projekten ihre Spendengelder eingesetzt werden und was sie dort konkret bewirken. Dies ist deshalb wichtig, weil "ZF hilft." auch in Zukunft auf die Spendenbereitschaft der Belegschaft der ZF Friedrichshafen AG setzt.
Deutsche Bank Friedrichshafen
IBAN: DE59 6507 0084 0393 9394 00
BIC: DEUTDESS650
Hinweis: Wir dürfen als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen.
Bitte beachten Sie hierzu die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises ohne Spendenquittung:
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an ZF hilft e.V. erhalten Sie hier zum Download.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.